Beschluss:
1. Dem
Bauvorhaben wird zugestimmt.
2. Das
gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
3. Die
erforderliche landwirtschaftliche Privilegierung ist gegenüber dem Landratsamt
Landsberg nachzuweisen.
4. Für
die Sicherung der Wasserversorgung ist eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Die Sondervereinbarung ist Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.