Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Hechenwang-West“.

 

2.    Der Geltungsbereich der bestehenden Satzung wird um eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 48, 48/3 Tl.Fl., Gem. Hechenwang erweitert.

Die Grundstücke Fl. Nr. 22/3, 22/4, 22/7 Tl.Fl., 22/10 Tl.Fl., 23, 23/2, 23/14, 71/4 Tl.Fl., 71/5 Tl.Fl., 71/10, 71/11, 71/12, Gem. Hechenwang werden aus dem bisherigen Geltungsbereich herausgenommen.

Der beiliegende Lageplan mit der Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandsteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Änderungssatzung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt das Änderungsverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5.    Die Kosten für die Änderung hat der Antragsteller zu tragen. Hierfür ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Antragsteller abzuschließen.

 

6.    Voraussetzung für die Änderung der Ortsabrundungssatzung Hechenwang-West ist die Anerkennung des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde zur Ausweisung von Bauland vom 15.09.1998.

 

Abstimmungsergebnis:  14  :  0