Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung
der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Hechenwang-West“.
2. Der Geltungsbereich der bestehenden Satzung
wird um eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 48, 48/3 Tl.Fl., Gem.
Hechenwang erweitert.
Die Grundstücke Fl. Nr. 22/3, 22/4, 22/7 Tl.Fl., 22/10 Tl.Fl., 23,
23/2, 23/14, 71/4 Tl.Fl., 71/5 Tl.Fl., 71/10, 71/11, 71/12, Gem. Hechenwang
werden aus dem bisherigen Geltungsbereich herausgenommen.
Der beiliegende Lageplan mit der Darstellung des Geltungsbereiches ist
Bestandsteil dieses Aufstellungsbeschlusses.
3. Mit der Ausarbeitung der Änderungssatzung
wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt das
Änderungsverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB öffentlich bekannt zu machen.
5. Die Kosten für die Änderung hat der
Antragsteller zu tragen. Hierfür ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem
Antragsteller abzuschließen.
6. Voraussetzung für die Änderung der
Ortsabrundungssatzung Hechenwang-West ist die Anerkennung des
Grundsatzbeschlusses der Gemeinde zur Ausweisung von Bauland vom 15.09.1998.