Beschluss:
- Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
- Die Wassergebühren werden zum 01.01.2017 wie folgt geändert:
2.1 Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung
von Wasserzählern mit Durchfluss
bis 4 m³ / h – 50 € /
Jahr (bisher 60 € / Jahr)
bis 10 m³ / h – 100 € /
Jahr (bisher 120 € / Jahr)
bis 16 m³ / h – 150 € /
Jahr (bisher 180 € / Jahr)
über 16 m³ / h – 200 € /
Jahr (bisher 240 € / Jahr)
2.2 Die Gebühr beträgt 0,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bisher
0,85 € / m³)
- Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird
entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis: 10
: 0