Beschluss:
1. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
3. Die erforderliche landwirtschaftliche Privilegierung
ist gegenüber dem Landratsamt Landsberg am Lech nachzuweisen.
4. Die ordnungsgemäße Entwässerung ist im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen und sicherzustellen.