Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Windach beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Hauptstraße und BAB A96.

 

2.    Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es Wohnraum und Gewerbeflächen sowie eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr im Ortsteil Schöffelding zur Verfügung zu stellen.

 

3.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schöffelding-Süd“.

 

4.    Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 292 Tl.Fl., 289/1, 290, 290/1 und 291 der Gemarkung Schöffelding.

 

5.    Mit der Ausarbeitung des Entwurfes wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt das Änderungsverfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:  13  :  0