Beschluss:
1. Der
Gemeinderat der Gemeinde Windach beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für den Bereich zwischen Hauptstraße und BAB A96.
2. Ziel
der Bebauungsplanaufstellung ist es Wohnraum und Gewerbeflächen sowie eine
Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr im Ortsteil Schöffelding zur Verfügung zu
stellen.
3. Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Schöffelding-Süd“.
4. Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 292 Tl.Fl., 289/1, 290, 290/1
und 291 der Gemarkung Schöffelding.
5. Mit der Ausarbeitung des Entwurfes wird der
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt das Änderungsverfahren
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
bekanntzumachen.