Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
der Gemeinde Eresing nimmt vom Verfahren zur 1. Änderung der
Einbeziehungssatzung (ehemals Ortsabrundungssatzung) „Pflaumdorf-Ost“ nach § 34
Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, § 13 BauGB sowie § 3 Abs. 2,
Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und sonstiger Behörden, Kenntnis.
2.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Eresing beschließt die Einbeziehungssatzung
„Pflaumdorf-Ost 1. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 17.11.2022 als
Satzung.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Beschluss der Einbeziehungssatzung (=Satzungsbeschluss)
vom 17.11.2022 ortsüblich bekannt zu machen.