Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
der Gemeinde Eresing nimmt vom Verfahren nach § 139 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
sowie § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB,
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden, Kenntnis.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Eresing beschließt die
vom Büro OPLA ausgearbeiteten Sanierungsziele in Verbindung mit dem räumlichen
Umgriff des förmlich festzusetzenden Sanierungsgebietes auf der Grundlage des
„Interkommunale Städtebaulich Entwicklungskonzept – FEWI2030“ in der Fassung
vom 17.11.2022.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Eresing beschließt die
vom Büro OPLA ausgearbeitete Sanierungssatzung vom 17.11.2022als Satzung.
4.
Die
Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung der
Satzung beauftragt.