Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Eresing nimmt vom Verfahren nach § 139 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden, Kenntnis.

 

2.    Der Gemeinderat der Gemeinde Eresing beschließt die vom Büro OPLA ausgearbeiteten Sanierungsziele in Verbindung mit dem räumlichen Umgriff des förmlich festzusetzenden Sanierungsgebietes auf der Grundlage des „Interkommunale Städtebaulich Entwicklungskonzept – FEWI2030“ in der Fassung vom 17.11.2022.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Eresing beschließt die vom Büro OPLA ausgearbeitete Sanierungssatzung vom 17.11.2022als Satzung.

 

4.    Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:  12  :  0