Beschluss:
1. Dem Bauvorhaben wird vorbehaltlich der
gesicherten Erschließung zugestimmt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich
der gesicherten Erschließung erteilt.
3. Die gesicherte Erschließung ist sowohl beim
Landratsamt Landsberg als auch bei der Gemeinde Eresing nachzuweisen.
4. Der Hinweis der Abteilung Technik zur
Erstellung eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung ist zu beachten.