Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Geschäftsordnung vom 01.Mai 2020, geändert am 15.09.2020 und am 01.02.2021 wie folgt zu ändern:

 

§ 21 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

 

(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem)22) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt werden. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

 

(2) Die Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

 

Abstimmungsergebnis:  11  :  0