Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
beschließt die Geschäftsordnung vom 01.Mai 2020, geändert am 15.09.2020 und am
01.02.2021 wie folgt zu ändern:
§ 21 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) 1Die
Gemeinderatsmitglieder werden mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den
Sitzungen eingeladen, indem der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine
E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf
ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich
(Ratsinformationssystem)22) eingestelltes und abrufbares Dokument
mitgeteilt werden. 2Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf
des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) Die
Tagesordnung geht zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 1 im elektronischen
Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und
üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Abstimmungsergebnis: 11
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