Beschluss:
1. Der Gemeinderat Windach nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Planungsentwurf für die 34. Änderung
des Flächennutzungsplanes Gemeinde Windach“ zu.
2. Der Entwurf enthält das Fassungsdatum 24.01.2023.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren
zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.