Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) bzw. zwischen den Kommunen untereinander.
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Hier erfahren Sie mehr auf dem BayernPortal über die Art unseres Haushaltswesens (Doppik).
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Die Landkreise erheben bei ihren kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage.
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Die Schlüsselzuweisung umfasst den Zuschuss vom Land für die Kommune.
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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können für Amtshandlungen Kosten erheben. Eine genaue Beschreibung und die Rechtsgrundlagen dazu finden Sie auf dem BayernPortal.
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Die Kommunen gewähren in verschiedenen Fällen Zuschüsse, z.B. bei der Förderung der Jugendarbeit oder beim Sport. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer Mitarbeiterin, Frau Berchtold.