Aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung ist das Rathaus Windach, Finning sowie das KultuRathaus in Eresing am 23.09.2024 geschlossen.
Auch am 04.10.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt und dient der Erprobung der Warnsysteme.
Der nächste Bundesweite Warntag findet am 12. September 2024 statt. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt.
Klimaschutz
Klima- und Energieagentur des Landkreises Landsberg am Lech
Krisen-Dienst Bayern
Mikrozensus
Solarenergie/Solar- und Gründach- Kataster
Schöffen
Ukraine-Hilfe
Wasserzähler
Der Landkreis Landsberg führt zum 01.06.2024 das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Ab dem 01.06.2024 haben Antragsteller die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen.
Mehr erfahren Sie hier.
Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde (Gemeinde) zu melden.
Im Landkreis Landsberg am Lech haben alle Gemeinden mit dem Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e.V. sogenannte Fundtiervereinbarungen geschlossen und damit die Abwicklung dem Tierheim Landsberg am Lech übertragen.
Aufgefundene oder zugelaufene Tiere müssen deshalb beim Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben werden, sollte der Besitzer nicht bekannt sein.
Das Tierheim ist die Sammelstelle für verloren gegangene Tiere. Deshalb werden Halter, die einen Verlust melden, von der Polizei oder den Behörden immer an das Tierheim verwiesen. So kann der Eigentümer sein vermisstes Tier oft schnell wieder finden.
Alle Informationen zum Thema Migration finden Sie hier.
Grundsteuer-Reform:
Die neue Grundsteuer in Bayern – Neubewertung zum Stichtag 1.1.2022.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER, Ihrem Online-Finanzamt, unter www.elster.de möglich.
https://vg-windach.de/wp-content/uploads/2022/04/Textbeitrag-fuer-kommunale-Veroeffentlichungen.pdf
mit diesen Links gelangen Sie zu weiteren Veröffentlichungen und wichtigen Informationen:
Die Grundsteuer wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) und für übrige Grundstücke (B), egal ob privat oder gewerblich, von der Gemeinde erhoben und dient zur Finanzierung ihrer Aufgaben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie sprechen mit unserer Mitarbeiterin in der Finanzverwaltung.
Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie unter Steuern und Gebühren die örtlichen Informationen.
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Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger,
Bitte geben Sie Auskuft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern.
60 000 Haushalte werden befragt.
Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamtes für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung.
Lesen Sie bitte hier die Informationen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.
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Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland!
Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung?
Wir wollen Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland sein. Dieses Webangebot wird sukzessive ausgebaut.
Bitte klicken Sie hier für Informationen.
Sie haben in einer unserer Mitgliedsgemeinden eine Wohnungsmöglichkeit gefunden und möchten sich anmelden?
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepaß und eine Wohnungsgeberbescheinigung.
Diese können Sie ganz einfach hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit Ihrem Reisedokument bei der Anmeldung vorlegen.
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Der Landkreis Landsberg informiert über die Energieberatungskampagne zu den Möglichkeiten der Energieeinsparung und energetischen Sanierungsmaßnahmen durch gut verständliche, kompetente, unabhängige und individuelle Beratung.
Mehr Informationen unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Klimaschutz erfordert das Engagement eines jeden Einzelnen, mit den neuen Online-Beratungstools Solar- und Gründachkataster unterstützen wir Ihre Initiative im Klimaschutz.
Einmal auf‘s eigene Hausdach blicken…
Ein wichtiger Schritt hin zur Energiewende ist der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch im Landkreis Landsberg schreitet dieser Prozess voran u.a. durch den Ausbau der Solarenergienutzung. Durch das neu erstellte Solarpotentialkataster für die Gemeinden des Landkreises Landsberg am Lech können Interessierte die Eignung ihres eigenen Hausdachs für die Nutzung der Solarenergie zur Erzeugung von Strom oder Warmwasser aufdecken. Die geplante Solaranlage wird mit nur ein paar wenigen Klicks beispielhaft hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Amortisationsdauer und Autarkiegrad berechnet.
Ergänzt wird das Solarpotenzialkataster von einem Gründachkataster, das Auskunft darüber gibt ob das Dach sich alternativ für eine Dachbegrünung eignet – in Zeiten von immer häufiger auftretenden Hitzeperioden, eine sinnvolle Maßnahme zur Anpassung an den bereits spürbaren Klimawandel. Die grünen Inseln auf den Dächern stellen zudem einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt dar.
Zahlreiche Informationen und Tipps rund um das Thema Photovoltaik und Solarthermie wie auch um die Gestaltung einer Dachbegrünung runden das Angebot ab. Die Ergebnisse sind in einer PDF-datei als Bericht speicher- und druckbar.
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Jede Grundwasserentnahme kann – nicht nur in Trockenzeiten – nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.
Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser – sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt – dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden. Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461). Bei Rückfragen steht das Landratsamt Landsberg unter o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Die Kartierungsarbeiten für die Gewässer – Randstreifen im Landkreis Landsberg am Lech sind abgeschlossen.
ACHTUNG: Für die betroffenen Gartenbauer und Landwirte endet die Frist für Einwendungen am 14. Juni 2022!
Die Ergebnisse der Kartierungsarbeiten wurden in sogenannten „Hinweiskarten“ zusammengefasst. Diese „Hinweiskarten“ dienen der Klärung der Gewässerrandstreifenpflicht und geben somit Landwirten und gewerblichen Gartenbauern Planungssicherheit. Sie sind ab sofort unter dem Link https://www.wwa-wm.bayern.de/ unter dem Reiter „Gewässerrandstreifen“ auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes einsehbar.
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Frau Schuhmann
Hauptamt
Feuerwehren, Webseiten, Gastschüler, Katastrophenschutz, Arbeitsschutz
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus der Verwaltung in einem Informationsblatt zusammengefasst.
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