Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, beurkundet seine Geburt. Ob mündlich oder schriftlich, hier wird der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen beschrieben.
Geburtsbeurkundung
Wir stellen Ihnen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus und informieren Sie über das Prozedere telefonisch und persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro. Vorab können Sie hier über Fristen und Kostenauf dem Bayernportal nachlesen.