Unser Standesamt ist für alle drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Geheiratet wird im historischen Sitzungssaal im Schloss Windach.
Und ja, im Schlosspark können Sie Ihren Empfang organisieren – bitte in Absprache mit uns – Sprechen Sie uns an!
ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG
Sie haben sich verlobt? Wir gratulieren!
Damit alles an dem schönsten Tag Ihres Lebens von der Seite des Amtes glatt läuft, gibt es ein paar Voraussetzungen zu prüfen und zu erfüllen. Am Besten nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und wir erklären Ihnen alles Notwendige.
Wir stellen Ihnen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus und informieren Sie über das Prozedere telefonisch und persönlich während der Öffnungszeiten im Standesamt. Vorab können Sie hier über Fristen und Kostenauf dem Bayernportal nachlesen.
Ehenamen
Als Ehegatten können Sie bestimmen, ob und welchen gemeinsamen Familiennamen sie als Eheamen führen möchten. Hier sind alle Voraussetzungen beschrieben.
Eheschließung im In- und Ausland
Grundsätzlich werden in Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn Sie im Ausland geschlossen werden. Die Rechtsgrundlagen, die dafür vorausgesetzt werden, sind hier auf dem BayernPortal beschrieben.
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Eine Geburt, eine Eheschließung und auch ein Sterbefall im Ausland können nachbeurkundet werden. Kontaktieren Sie dazu bitte eine unserer Mitarbeiterinnen.