Lebensende

Leitung Standesamt:

Frau Tirabasso
Tel: 08193/9305-11
Fax: 08193/9305-911

Frau A. Lang
Tel: 08193/9305-11
Fax: 08193/9305-911

Adresse Bürgerbüro:
Rathaus der VG Windach,
Von Pfetten-Füll-Platz 1,
86949 Windach,
Zimmer 2

Weitere Mitarbeiterin:

Frau Schiffmann
Tel: 08193/9305-12
Fax: 08193/9305-912

E-Mail Standesamt:  standesamt@vg-windach.de

Unser Standesamt ist für alle drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zuständig.

Geheiratet wird im historischen Sitzungssaal im Schloss Windach.

Und ja, im Schlosspark können Sie Ihren Empfang organisieren – bitte in Absprache mit uns – Sprechen Sie uns an!

Bestattungsrecht, Bestattungswesen Überführungserlaubnis

Hier lesen Sie mehr über die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts bzw. Bestattungswesen, das für die Überführung einer Leiche gewisse Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen vorsieht. 

Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Leichenpass

Einen Sterbefall anzeigen kann schriftlich wie mündlich erfolgen. Die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung muss jedoch dem Standesamt zur Registrierung vorgelegt werden. Wird für die Überführung innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland ein Leichenpass benötigt, wird er bei uns in der Verwaltung ausgestellt. 

GRABMALGENEHMIGUNG​ &amp Grabplätze Vergabe

Für eine Grabmalgenehmigung und wenn Sie sich über die Vergabe von Grabplätzen informieren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin. 

Friedhofswesen

Jede der Gemeinden Windach, Eresing und Finning hat im Ortsrecht eine Benutzungsordnung für den Friedhof, in der auch die Gebühren geregelt sind.