Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer Gemeinde anmelden – entweder im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Anmeldung.
Wohnsitz - Hauptwohnung und Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist, machen Sie das entweder im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohung und hier können Sie den Statuswechsel des Wohnsitzes auch im Internet durchführen.
Abmeldung bei der Meldebehörde von Nebenwohnsitzen oder Wegzug ins Ausland
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, entweder im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online für Ihre Abmeldung von der Nebenwohnung.
Meldeauskünfte
Für eine einfach oder erweiterte Meldeauskunft wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Auskunftssperre
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Personalausweis, Reisepass
Für die Beantragung oder Änderung eines Ausweises, z.B. Personalausweis, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning.
Für die Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises, Reisepass oder vorläufigen Reisepass sowie Kinderreisepass ist die Vorlage einer Original Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig.
Beglaubigungen
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Bitte wenden Sie an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning.
Führungszeugnis, vergleichbarer Nachweis für Ausländer
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning. Wahlweise nutzen Sie das Bürgerbüro online, um zum Antragsformular zu gelangen.
Für Nicht-EU-Bürger gilt die Beantragung eines vergleichbaren Nachweises, lesen Sie dazu mehr hier oder fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen.
Archiv Bürgerbüro
Sie erforschen und recherchieren, benötigen Auskünfte aus früheren Amtsbüchern oder Verwaltungsakten, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro in der VG Windach oder in der Gemeindekanzlei in Ihrer Gemeinde in Eresing oder Finning.