Steuern

Steuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Bei Fragen zur Steuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer innerhalb der Kommune wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.

Bei Fragen zur Grundsteuer-Reform in Bayern wenden Sie sich bitte an Frau Klas. 

Einkommenssteuer

Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Bei Fragen zur Einkommenssteuer innerhalb der Kommune wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.

Gewerbesteuer

Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Hier können Sie sich auf dem Bayernportal über die Gewerbesteuer und Festsetzung durch die Gemeinde informieren oder Sie rufen unsere Mitarbeiterin Frau Klas in der Finanzverwaltung an. Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie unter Steuern und Gebühren die örtlichen Informationen.

Grundererwerbssteuer

Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.

Grundsteuer A + B

Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Grundsteuer-Reform:
Die neue Grundsteuer in Bayern – Neubewertung zum Stichtag 1.1.2022. 
Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER, Ihrem Online-Finanzamt, unter www.elster.de möglich.   

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Die Grundsteuer wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) und für übrige Grundstücke (B), egal ob privat oder gewerblich, von der Gemeinde erhoben und dient zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Weiterführende Informationen finden Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie sprechen mit unserer Mitarbeiterin Frau Klas in der Finanzverwaltung.
Auf der Website Ihrer Gemeinde finden Sie unter Steuern und Gebühren die örtlichen Informationen.

Hundesteuer

Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Hier können Sie sich auf dem Bayernportal über die Hundesteuer und An- Abmeldung informieren oder Sie rufen unsere Mitarbeiterin Frau Klas in der VG Windach an. 

Auf den Seiten der Gemeinden Windach, Finning, Eresing finden Sie die jeweilige dazugehörige Einzugsermächtigung Ihrer Gemeinde. 

Mit dem unten stehenden Pdf steht Ihnen das (Papier-) Formular für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes zur Verfügung.