Bauplanung

Bauleitplanverfahren

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Ist aktuell ein Bebauungsplanentwurf im Verfahren, dann können Sie ihn hier einsehen und dazu Ihre schriftliche Stellungsnahme per Email oder
per Post an Herrn Schmid senden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie auf dem BayernPortal.

Bebauungspläne

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Bebauungspläne Ihrer Gemeinde können Sie auf den Gemeindewebsiten online anschauen und auf der Gemeinde zu den Öffnungszeiten einsehen. Vermissen Sie einen Bebauungsplan, rufen Sie uns bitte an. 

Auf dem BayernPortal finden Sie die Rechtsgrundlagen und Beschreibung für den Bebauungsplan.

 

Flächennutzungspläne

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Der Flächennutzungsplan ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf unserer Gemeinde für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und wird alle 10 – 20 Jahre aktualisiert. Er besitzt jedoch keine Aussenwirkung auf Sie als Bürger, da er ein sogenanntes Verwaltungsinternum ist.   

Mehr über die Rechtsgrundlagen können Sie hier auf dem BayernPortal  nachlesen.

Aussenbereichssatzung

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Aussenbereichssatzung unserer Gemeinde ist für Sie von Belang, wenn Sie ein Bauvorhaben planen. Bitte wenden Sie sich an Herrn Schmid, wenn Sie weiterführende Fragen haben.. Den rechtlichen Hintergrund können Sie hier auf dem BayernPortal nachlesen.

Innenbereichssatzung

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Innenbereichssatzung legt dar, welche Grundstücke zu unseren im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehört und welche zum Außenbereich. Eine umfassendere Beschreibung der Abgrenzungssatzung finden Sie hier auf dem BayernPortal.

Grünordnungsplan

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Der Grünordnungsplan ist die ökologische Grundlage des Bebauungsplans einer Gemeinde. Was sich alles dahinter verbirgt, können Sie hier auf dem Bayernportal nachlesen.

Baugebiete - Wohnbaugründstücke

Windach

Herr Michl
Erster Bürgermeister Windach
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 1)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Finning

Eresing

Herr Michael Klotz
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Windach und
Erster Bürgermeister Eresing
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Gewerbegrundstücke

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Gemeinde Windach verfügt über Gewerbeflächen im Ortsteil Schöffelding. Bei Interesse wenden Sie sich an den Bürgermeister Herrn Michl oder an Herrn Schmid im Rathaus Windach.

Die Gemeinde Eresing verfügt über ein Gewerbegebiet. Bei Interesse wenden Sie sich an den Bürgermeister Herr Weissenbach oder Herrn Schmid im Rathaus Windach.

Die Gemeinde Eresing verfügt über ein Gewerbegebiet. Bei Interesse wenden Sie sich an den Bürgermeister Herr Klotz oder Herrn Schmid im Rathaus Windach.

Umlegungsverfahren

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Nicht nur die Gemeinde, auch Sie als Bürger und Bürgerin können die Neuordnung von Grundstücken, also ein Umlegungsverfahren, initiieren,
wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen Ihnen und den anderen Grundstückseigentümern nicht möglich ist.
Auf dem BayernPortal finden Sie eine Beschreibung, die Voraussetzungen sowie Fristen und Kosten dazu.

Flurbereinigung

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Flurbereinigung, auch Flurneuordnung genannt, sieht eine Neuordnung von ländlichem Grundbesitz, aber auch Dorferneuerung, Gewässer- und Umwelt-schutz sowie die Stärkung ländlichen Raums vor.
Weitere Informationen finden Sie hier auf dem BayernPortal.

Baumschutz

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Es gibt in unseren Bebauungsplänen sogenannte festgesetzte, d.h. erhaltenswerte Bäume. Bevor Sie also planen, einen Baum zu fällen, auch wenn er auf Ihrem eigenen Grund und Boden wächst, erkundigen Sie sich bitte bei uns, ob er unter den Baumschutz fällt. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren. Mehr zum Thema und die Beantragung finden Sie auch auf dem BayernPortal.

Gewässerunterhaltung

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Haben Sie Fragen zur Pflege, baulichem Zustand und Entwicklung unserer Gewässer samt Ufer, wenden Sie sich bitte an Herrn Schmid.
Das Bayerische Wassergesetz finden Sie hier auf dem BayernPortal.