Baurecht

Abweichungen

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Baurecht – Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben 

Auf dem BayernPortal lesen Sie über die Ausnahmen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan und den Gebühren oder Sie rufen unsere Mitarbeiter zu den Öffnungszeiten an. 

Denkmalschutz

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Bei Baumaßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern sollten Sie in jedem Fall vorab erkundigen und dann einen Antrag bei uns stellen. Wir leiten diesen weiter zum Landratsamt.
Mehr zum Denkmalschutz finden Sie hier unter diesem Link zum BayernPortal.

 

Bauanträge

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Den Bauantrag für die Erteilung einer Baugenehmigung reichen Sie bei der Gemeinde ein, in der sich das Grundstück befindet. Erforderliche Formulare, Kosten und Rechtsgrundlagen sind auf dem Bayernportal ausführlich für Sie beschrieben und auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie weitereführende Informationen und Bauantragsformulare.  

Feldgeschworene

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Feldgeschworene arbeiten seit 500 Jahren ehrenamtlich und können bei der Kennzeichnung von Grundstücken mitwirken, wenn sie dazu von unserer Gemeinde beauftragt werden. Dies und das Prozedere sind auf dem BayernPortal ausführlich beschrieben. Gerne können Sie auch Herrn Schmid dazu kontaktieren.

Erschließung von Baugebieten

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Für die Erschließung von Neubaugebieten ist Ihr Bürgermeister Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie planen, ein Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie sicherstellen, das Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Für diese Prüfung der Bebaubarkeit ist Herr Schmid Ihr Ansprechpartner.
Zur Erschließung von Baugebieten lesen Sie hier mehr auf dem BayernPortal.

 

Erschließungs- und Ausbaubeitrag

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Bei der Erschließung von Baugebieten in unserer Gemeinde können sich für Sie als Bürger Zahlungsverpflichtungen ergeben, sogenannte Ausbau- oder Erschliessungsbeiträge. Sind Sie mit einem Beitragsbescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen oder auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Den rechtlichen Hintergrund erfahren Sie hier auf dem BayernPortal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schmid vom Bauamt

Vorkaufsrecht

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Der Gemeinde steht ein allgemeines Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken im Gemeindegebiet zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Ob Ihr Grundstück mit einem gemeindlichen Vorkaufsrecht belastet ist, erfahren Sie bei Herrn Schmid.
Mehr dazu lesen Sie auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.

Erbbaurecht

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Das Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück vom Eigentum darauf stehender Gebäude zu trennen. Erbbaurecht Verträge werden zwischen 60 bis 99 Jahre abgeschlossen.
Hier erfahren Sie mehr zur Bestellung des Erbbaurechts auf dem BayernPortal.

Städtebauliche Verträge

Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Bei städtebaulichen Verträgen, auch Kauf- und Tauschverträgen, ist Fr. Lang Ihre Ansprechpartnerin innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft. 

Einheimischen Modelle

Frau U. Lang, Geschäftsstellenleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 5)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Geht es um Subventionierung von Bauplätzen, wenden Sie sich bitte an Fr.Lang. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr erfahren Sie mehr zu den Einheimischen Modellen