Feuerwehr + Katastrophenschutz

Feuerwehrwesen

Frau Schuhmann
Hauptamt
Feuerwehren, Webseiten, Gastschüler, Katastrophenschutz, Arbeitsschutz
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 4)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, der Chef ist der Bürgermeister und die fachliche Leitung übernehmen ehrenamtlich Tätige, die Kommandanten. 

Ist „ehrenamtliches Engagement“ für Sie MEHR als leere Worte? Möchten Sie sich aktiv für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen? Sind Sie an moderner Feuerwehrtechnik interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt zur Freiwilligen Feuerwehr in Ihrer Gemeinde auf. Die Feuerwehr hat für Sie im Feuerwehrhaus einen Spind frei! Geboten wird eine fundierte Aus- und Weiterbildung, modernste technische Ausstattung und kameradschaflicher Zusammenhalt.

Mit Frau Jung haben Sie Ihre Ansprechpartnerin für das Feuerwehrwesen der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Feuerwehrsatzungen und die Satzungen über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren können Sie hier auf dem Ortsrecht Ihrer Gemeinde Windach, Eresing oder Finning einsehen.

Katastrophenschutz + Hochwasserschutz

In den Zeiten weiter fortschreitenden Klimawandels wird es immer wichtiger, rechtzeitig über die Wahrscheinlichkeit von eintretenden Wetterereignissen informiert zu werden, um notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Die Gemeinden sind in das Katastrophenschutz-Management des Staates und der Kreisverwaltungsbehörden eingebunden und informieren bei Warnungen der Wetterdienste vor Unwettern oder drohendem Hochwasser die Feuerwehren, Wasserschutz- und andere Behörden um die Bevölkerung vor drohenden Schäden durch Unwetter rechtzeitig warnen zu können.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich selbständig und jederzeit über den Deutschen Wetterdienst DWD darüber informieren, ob bzw. wann ein Unwetter droht.

Sollten Sie steigende Gewässerpegel beobachten oder Informationen über nahende Unwetter erhalten, können Sie diese Informationen gerne auch an Frau Jung melden.

FEUERWEHREINSÄTZE - KOSTENERSATZ

Vielen Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Bayern ist noch unbekannt, dass es seit langem den Grundsatz gibt: „….abgesehen vom abwehrenden Brandschutz können die bayerischen Gemeinden die Kosten der meisten Feuerwehreinsätze und anderer Dienstleistungen vom jeweiligen ‚Nutznießer‘ ersetzt verlangen.“

Große Teile der Bevölkerung sehen die Feuerwehren vielfach als dem Allgemeinwohl dienende – und damit grundsätzlich kostenfreie – ‚Sozialeinrichtungen‘ der Gemeinden an und stehen deshalb gemeindlichen Kostenbescheiden – beispielsweise nach dem Auspumpen eines aufgrund Rohrbruchs vollgelaufenen Kellers durch die Feuerwehr – überrascht und verständnislos gegenüber.
Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass die gemeindlichen Feuerwehren öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind, ebenso wie Kulturstätten, Schwimmbäder, Kindertagesstätten, Büchereien etc., und nicht kostenfrei in Anspruch genommen werden können, weil mit ihrer Inanspruchnahme ein nicht unerheblicher Aufwand der Gemeinde verbunden ist.

Im Bayernportal der Bayerischen Staatsregierung erfahren Sie mehr über die Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen oder Sie kontaktieren Frau Jung vom Hauptamt.

FEUERWERK - ABBRENNERLAUBNIS​

Frau Schiffmann
Telefon:
Fax:
Email:

Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de

Planen Sie ein Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen Frau Tirabasso oder Frau Schiffmann im Bürgerbüro auf und beantragen eine Genehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk. 

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ​

Vorbeugen ist besser als Löschen. Wenn man etwas vorbeugen kann, sollte man es tun. Hier können Sie sich über die Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz informieren.

Verordnung Feuerbeschau

Die Feuerbeschau ist dazu da, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Die Kosten der Feuerbeschau werden von der Gemeinde getragen. Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen.