Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanzeige (An- Um- Abmeldung)

Frau Stoiber
Telefon:
Fax:
Email:

Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
stoiber@vg-windach.de

Frau Schiffmann
Telefon:
Fax:
Email:

Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de

Frau Teichert
Telefon:
Fax:
Email:

Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
teichert@vg-windach.de

Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Gewerbeanzeige auf dem BayernPortal.

Sie können aber auch Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erledigen. 

Die Kosten für die Anmeldung:
>Kosten 40,00 EUR
>persönliches Erscheinen
>Handelsregisterauszug (nicht bei GbR, Einzelunternehmen)
>Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldenden)
>bei einer GmBH Vollmacht der weiteren Gesellschafter
>Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte bei GbR)

Die Kosten für die Ab- /Ummeldung:
>Kosten 25,00 EUR
>persönliches Erscheinen >Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldendem)
>bei einer GmbH Vollmacht der weiteren Gesellschafter.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei unseren Mitarbeiterinnen. 

Vergleichbarer Nachweis für Ausländer

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug. Alles über die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier auf dem  BayernPortal.

Hier finden Sie auch den Assistenten, der Sie beim Schreiben des formlosen Antrags (mit Unterschrift) an uns unterstützt. 

Sie können die Auskunft aber auch online auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz  beantragen. 

Gewerbegebiete

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Die Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft verfügen über diverse Gewerbegebiete. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter. 

Gewerbeansiedlung

Herr Michl
Erster Bürgermeister Windach
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 1)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Auf Landesebene unterstützt Sie das Standortmarketing „Invest in Bavaria“ dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehende Einrichtung zu erweitern. 

Gewerbesteuer

Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Die Gemeinde erhebt eine Ertragssteuer auf die Gewinne der Gewerbebetriebe und entscheidet über die Höhe der Gewerbesteuer. Hier finden Sie weitere Informationen auf dem BayernPortal.

Sperrzeiten Gaststätten

Hier können Sie sich über die Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit auf dem Bayernportal erkundigen oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen. 

Gastättenrechtliche Gestattungen

Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei unseren Mitarbeiterinnen. 

Schutz von Sonn- und Feiertagen

Wir können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten eine Befreiung erteilen. Bitte wenden Sie sich für den Befreiungsantrag an unsere Mitarbeiterin und informieren sich hier auf dem BayernPortal über die Voraussetzungen. 

Marktordnung

Für nähere Informationen über unsere Marktordnung kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterin. 

Plakate & Öffentliche Anschläge

Planen Sie Plakate oder öffentlich Anschläge im Gebiet unserer Gemeinden, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Mitarbeiterinnen, um zu erfahren, wo dies möglich ist. 

Lotterie und Ausspielungen

Für das Veranstalten von sogenannten kleinen Lotterien, Ausspielungen und Tombolas gelten bestimmte Voraussetzungen und die Beantragung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis. Informieren Sie sich dazu auf dem BayernPortal und bei unserer Mitarbeiterin. 

Öffentliche Vergnügungen - Anzeige, Erlaubnis

Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen.