Frau Teichert
Telefon:
Fax:
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
teichert@vg-windach.de
Frau Stoiber
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
stoiber@vg-windach.de
Frau Schiffmann
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zu Ihrer Gewerbeanzeige auf dem BayernPortal.
Die Kosten für die Anmeldung:
>Kosten 40,00 EUR
>persönliches Erscheinen
>Handelsregisterauszug (nicht bei GbR, Einzelunternehmen)
>Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldenden)
>bei einer GmBH Vollmacht der weiteren Gesellschafter
>Erlaubnis (z.B. Handwerkskarte bei GbR)
Die Kosten für die Ab- /Ummeldung:
>Kosten 25,00 EUR
>persönliches Erscheinen >Ausweisdokument (bei einer GbR von jedem einzelnen Meldendem)
>bei einer GmbH Vollmacht der weiteren Gesellschafter.
Sie können aber auch Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erledigen.
Frau Teichert
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
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Frau Schiffmann
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08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei unseren Mitarbeiterinnen.
Frau Teichert
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08193 – 9305 – 17
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Frau Stoiber
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08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
stoiber@vg-windach.de
Frau Schiffmann
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug. Alles über die Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen erfahren Sie hier auf dem BayernPortal.
Hier finden Sie auch den Assistenten, der Sie beim Schreiben des formlosen Antrags (mit Unterschrift) an uns unterstützt.
Sie können die Auskunft aber auch online auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt
Die Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft verfügen über diverse Gewerbegebiete. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter.
Herr Michl
Erster Bürgermeister Windach
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 1)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Auf Landesebene unterstützt Sie das Standortmarketing „Invest in Bavaria“ dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehende Einrichtung zu erweitern.
Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.
Die Gemeinde erhebt eine Ertragssteuer auf die Gewinne der Gewerbebetriebe und entscheidet über die Höhe der Gewerbesteuer. Hier finden Sie weitere Informationen auf dem BayernPortal.
Frau Teichert
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
teichert@vg-windach.de
Frau Schiffmann
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Hier können Sie sich über die Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der allgemeinen Sperrzeit auf dem Bayernportal erkundigen oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen.
Frau Teichert
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08193 – 9305 – 17
08193 – 9305 – 917
teichert@vg-windach.de
Frau Schiffmann
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08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Beschreibung, Voraussetzungen, Fristen sowie erforderliche Unterlagen und Formulare für den Antrag auf eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis nach §12 GastG und wann dieser nicht notwendig ist, erfahren Sie auf dem BayernPortal oder bei unseren Mitarbeiterinnen.
Wir können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten eine Befreiung erteilen. Bitte wenden Sie sich für den Befreiungsantrag an unsere Mitarbeiterin und informieren sich hier auf dem BayernPortal über die Voraussetzungen.
Für nähere Informationen über unsere Marktordnung kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterin.
Frau Schiffmann
Telefon:
Fax:
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Zimmer 2
08193 – 9305 – 12
08193 – 9305 – 912
schiffmann@vg-windach.de
Planen Sie Plakate oder öffentlich Anschläge im Gebiet unserer Gemeinden, wenden Sie sich bitte zuvor an unsere Mitarbeiterinnen, um zu erfahren, wo dies möglich ist.
Für das Veranstalten von sogenannten kleinen Lotterien, Ausspielungen und Tombolas gelten bestimmte Voraussetzungen und die Beantragung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis. Informieren Sie sich dazu auf dem BayernPortal und bei unserer Mitarbeiterin.
Frau Teichert
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08193 – 9305 – 917
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Frau Stoiber
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Frau Schiffmann
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08193 – 9305 – 912
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Planen Sie eine öffentliche Vergnügung, müssen Sie uns das spätestens eine Woche vorher anzeigen. Hier lesen Sie alles zu den Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen und Kosten. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen.