Hausnummern

Frau Peischer
Bauamt
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 3)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Bitte beachten Sie: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben flexible Arbeitszeiten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen.

Jede Gemeinde besitzt eine eigene gemeindliche Satzung, welche die einheitliche Ordnung für die Hausnummern regelt. Die Gemeinde setzt die Hausnummer fest und Sie als Grundstückseigentümer übernehmen die Kosten für das Beschaffen, Anbringen und die Instandhaltung des Schildes. Mehr über die Nummerierungspflicht und wie sie ausschauen sollte, erfahren Sie auf dem Bayernportal und bei unserer Mitarbeiterin Frau Peischer vom Bauamt.