Wasser

Notruf Wasserversorgung

Wasserversorgung Grundstück

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Ihr Grundstück benötigt einen Trinkwasseranschluss? Sie brauchen für Ihren Garten einen Wasseranschluss? Oder soll der Anschluss geändert werden? Dann setzen Sie sich bitte für weitere Informationen mit unseren Mitarbeitern im Bauamt in Verbindung. Die Antragsstellung finden Sie in Ihrer jeweiligen Gemeinde Eresing, Finning und Windach.

Möchten Sie sich vom Benutzungszwang befreien lassen? Hier lesen Sie alles über die Wasserversorgung auf dem Bayernportal. 

Des Weiteren können Sie hier die Wasserabgabesatzungen der Gemeinden Windach, Eresing und Finning sehen. 

Verwenden Sie Leitungswasser für die Bewässerung Ihres Garten, dann lohnt es sich, einen Wasserzähler für den Garten zu beantragen. Nähere Auskünfte über Beantragung, Kosten und Prozedere gibt unser Bauamt. Und auf dem BayernPortal gibt es die Rechtsgrundlagen dazu.

Wassergebührenabrechnung

Frau Klas
Leitung Steueramt
Steuern und Abgaben, Anordnungswesen
Verwaltungsgemeinschaft Windach
(Zimmer 9)
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

Hier Wassergebühren von Windach, Eresing und Finning einzusehen

Wasserzählerkarte Online

Hier kommen Sie online zur Wasserzählerkarte sobald der Abrechnungszeitraum wieder aktiviert ist.

Im Moment werden keine Wasserzählerstände erfasst.

Herstellungsbeitrag

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Der Herstellungsbeitrag ist in der Regel eine einmalig erhobene Abgabe, die zur Deckung des Investitionsaufwand unserer Gemeinde für die Wasserversorgung erhoben wird.  Über Ausnahmen wie z.B. bei nachträglichem Ausbau der Grundstücke, informieren Sie sich auf dem BayernPortal und sprechen mit Herrn Schmid.

Wasserqualität

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt

Über die aktuelle Trinkwasserqualität können Sie sich jeweils auf der Website der Gemeinden Eresing, Finning und Windach informieren.
Weitere Verbraucherinformationen, auch über die Anzeigepflicht, erhalten Sie hier auf dem BayernPortal oder Sie kontaktieren unseren Mitarbeiter, Herrn Schmid.

Herr Schmid
Stellvertretender Geschäftsstellenleiter
und Leiter Bauamt